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Vergaberecht und elektronische Ausschreibung

Donnerstag, 02.06.2016

Infoveranstaltung vor Ort

Seit 18. April 2016 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen (vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Die elektronische Beschaffung (E-Vergabe) erlaubt es, Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abzuwickeln. Für Beschaffungen im Unterschwellenbereich enthalten die jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL/A und VOB/A) rechtlich einschlägige Bestimmungen zur elektronischen Beschaffung.

Zum Thema Vergaberecht und elektronische Ausschreibung konnten sich interessierte Unternehmen am 20. und 28. Mai beim GAEB-Schnupperkurs der T & T Datentechnik in Ludwigsfelde umfänglich informieren.

Dass dies ein Thema in der Wirtschaft ist, zeigten die vollständig ausgebuchten Veranstaltungen. Im Zuge der Zentralisierung im neuen Vergaberecht (Einführung der e-Vergabe) gewinnt das "GAEB-Format" (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) immer mehr an Bedeutung.

Der europäische Vorschriftendschungel und die fortschreitende Digitalisierung in allen Arbeitsbereichen sind für viele Beschäftigte und Unternehmen eine komplizierte und schwer zu nehmende Hürde. An diesem Tag erfuhren die Teilnehmer praxisnah und verständlich worum es geht und erhielten wichtige Informationen zum Basiswissen wie :

  • Wer oder was ist überhaupt GAEB?
  • Was gibt es für verschiedene Formate?
  • Wo liegen hier die Unterschiede?
  • Was bedeuten die Dateiendungen .d83 oder .p94?

Im Anschluss an die Infoveranstaltung konnten die Teilnehmer an einer kostenlosen Roadshow zur Software "GAEB-Konverter" teilnehmen, in der Lösungen für Probleme aus der GAEB-Praxis erläutert wurden.